Baurecht selbst recherchieren oder mit Piloti?
Piloti nimmt Ihnen das Zusammensuchen ab und führt Sie für jede Fundstelle an die amtliche Quelle zurück. Das RIS ist die amtliche Quelle für Landesrecht, die OIB-Website die für die Richtlinien, beide frei zugänglich. Hier, was Piloti daraus für ein Projekt macht.
RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at). OIB: Österreichisches Institut für Bautechnik (oib.or.at). Angaben zu den OIB-Ausgaben laut OIB-Übersicht zum Inkrafttreten.
Kurz gesagt
Piloti übernimmt die Arbeit rund um das RIS: Es sucht die Bestimmungen aus dem Landesrecht des Projekts und aus den OIB-Richtlinien in der dort geltenden Ausgabe zusammen, verbindet sie mit den Plänen und hält das Ergebnis als Aktenvermerk fest. Jede Fundstelle führt zurück ins RIS, die amtliche und freie Quelle für den Originaltext.
Was Piloti übernimmt
Piloti holt die einschlägigen Bestimmungen aus dem Landesrecht des Projekts und aus den OIB-Richtlinien zusammen, legt sie neben Grundriss, Schnitt und das schon Geklärte und schreibt das Ergebnis mit Begründung, Annahmen und Fundstelle auf. Fehlt ein entscheidender Fakt wie die Gebäudeklasse, fragt es einmal nach oder nennt die Annahme.
Landesrecht zitiert Piloti so, wie ein Bescheid es nennt, und öffnet die RIS-Quelle in Piloti an der markierten Stelle. OIB-Fundstellen tragen Punkt und Seite, etwa „Pkt. 3.5.2 · S. 7“. Der Weg zum Originaltext ist damit ein Klick.
Im Detail
| Piloti | Eigene Recherche (RIS, OIB, Google) | |
|---|---|---|
| Quellen | Landesrecht aus dem RIS, OIB-Richtlinien, Normenverzeichnis, Büroarchiv, Projektdokumente, Web | RIS für Landes- und Bundesrecht, OIB-Website für die Richtlinien, Google für alles andere |
| Verbindlichkeit | Zitiert ins RIS und in die OIB-Richtlinie und öffnet die Stelle; maßgeblich bleibt der Originaltext | Direkt an der amtlichen Quelle |
| Bundesland und Ausgabe | Zieht die Gesetze des Bundeslands heran und nennt die OIB-Ausgabe, die dort gilt | Sie suchen die Landesvorschrift und prüfen in der OIB-Übersicht und im Landesrecht, welche Ausgabe gilt |
| Pläne | Sieht Grundriss und Schnitt als Bild an und markiert die gelesene Zeichnung | Sie legen Plan und Vorschrift selbst nebeneinander |
| Dokumentation | Antwort mit Begründung, Annahmen und Fundstelle, als Word; Aktenvermerk zur Freigabe | Sie schreiben den Aktenvermerk selbst |
| Projektgedächtnis | Befunde werden Fakten und offene Punkte im Projekt; Folgefragen bauen darauf auf | Sie halten selbst fest, was geklärt ist |
Wo Piloti vorn liegt
- Das Zusammensuchen: Piloti holt die einschlägigen Bestimmungen aus dem Landesrecht des Projekts und aus den OIB-Richtlinien zusammen.
- Die Ausgabe: Piloti nennt die OIB-Ausgabe, die im Bundesland gilt, wenn sie den Wert verändert.
- Die Verbindung zum Projekt: Pläne, Bescheide und frühere Klärungen liegen im selben Projekt wie die Antwort.
- Die Dokumentation: Begründung, Annahmen und Fundstelle stehen in der Antwort, als Word herunterladbar oder als Aktenvermerk zur Freigabe.
Wofür die eigene Recherche gut passt
- Der Originaltext ohne Zwischenschicht: Im RIS lesen Sie die Bestimmung im amtlichen Wortlaut.
- Kostenlos und ohne Anmeldung, im RIS wie auf der OIB-Website.
- Der Blick auf das Umfeld: was neben der gesuchten Bestimmung steht.
Was an der eigenen Recherche Arbeit macht
Das RIS beantwortet die Frage, was ein Gesetz sagt, sehr gut. Die Arbeit liegt davor und danach. Davor: herausfinden, welche Vorschrift überhaupt gilt. Eine Frage zum Brandschutz führt in Wien über die Bauordnung für Wien und die Wiener Bautechnikverordnung 2023 zur OIB-Richtlinie 2 in der Ausgabe 2023. In Salzburg führt sie über das Bautechnikgesetz 2015 laut OIB-Übersicht zur Ausgabe 2019, weil Salzburg die Ausgabe 2023 bisher nicht für verbindlich erklärt hat.
Danach: die Bestimmung mit dem Grundriss, der Gebäudeklasse und dem schon Geklärten verbinden und das Ergebnis so festhalten, dass eine Kollegin es in einem Jahr nachvollziehen kann. Genau diese Schritte übernimmt Piloti, und das RIS bleibt die Stelle, an der Sie den Wortlaut lesen.
Gut zu wissen
Auslegung und Abwägung im Einzelfall bleiben beim Planungsbüro. Piloti nennt zu jeder Antwort die Fundstellen und öffnet das RIS an der markierten Stelle, damit Sie den Originaltext mit einem Klick lesen. Was der Bebauungsplan für Ihr Grundstück festlegt, liest Piloti aus dem Plan im Projekt; fehlt er, sagt es, wo Sie nachsehen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Bauordnung meines Bundeslands?
Im RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundes, unter dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslands. Die Namen unterscheiden sich: In Wien ist es die Bauordnung für Wien, in der Steiermark das Steiermärkische Baugesetz, in Vorarlberg das Baugesetz, in Kärnten die Kärntner Bauordnung 1996. Die technischen Anforderungen stehen oft in einer eigenen Bautechnikvorschrift; Piloti zieht beides für das Bundesland des Projekts heran.
Welche OIB-Richtlinien gelten in meinem Bundesland?
Das OIB veröffentlicht auf seiner Website eine Übersicht, welche Ausgabe in welchem Bundesland in Kraft ist. Laut dieser Übersicht gilt die Ausgabe 2023 in Wien, Kärnten und Niederösterreich für alle sechs Richtlinien, in Oberösterreich und Tirol für die Richtlinien 1 bis 5; in den übrigen Ländern gilt im Allgemeinen noch die Ausgabe 2019. Maßgeblich ist das Landesrecht, das Ausnahmen und Übergänge festlegen kann.
Ist Google für Baurecht verlässlich?
Google findet schnell Merkblätter, Fachartikel und Gesetzestexte, sortiert aber nach Relevanz, nicht nach Geltung. Ein Treffer kann eine alte Fassung, eine andere OIB-Ausgabe oder ein anderes Bundesland betreffen. Die geltende Fassung steht im RIS und auf der OIB-Website, und dorthin verweist Piloti mit jeder Fundstelle.
Brauche ich das RIS noch, wenn ich Piloti nutze?
Ja, und Piloti bringt Sie schneller hin: Es zitiert ins RIS und öffnet die Quelle an der markierten Stelle. Für eine Antwort, die in eine Einreichung oder einen Aktenvermerk geht, lesen Sie dort den Originaltext, ohne die Stelle erst suchen zu müssen.
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