Was ist das RIS?
Jede Bauordnung Österreichs steht im RIS, kostenlos und aktuell. Trotzdem landet man bei der Suche nach einem Paragrafen oft auf einer veralteten Kopie. Wie man im RIS findet, was man sucht. Piloti öffnet jede zitierte Stelle direkt aus dem RIS, markiert.
Kurz gesagt
Das RIS, das Rechtsinformationssystem des Bundes, ist die vom Bundeskanzleramt betriebene, frei zugängliche Datenbank des österreichischen Rechts; dort stehen unter anderem das Bundesrecht, das Landesrecht aller neun Bundesländer mit ihren Bauordnungen und die Entscheidungen der Höchstgerichte. Piloti zitiert das Landesrecht so, wie ein Bescheid es nennt, und öffnet die Stelle aus dem RIS.
Was im RIS steht
Das RIS (ris.bka.gv.at) sammelt das Bundesrecht und das Landesrecht in konsolidierter Fassung, die Gesetzblätter und die Rechtsprechung, etwa des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs und der Landesverwaltungsgerichte. Für Planer:innen ist das Landesrecht der wichtigste Teil: Bauordnung, Bautechnikverordnung, Raumordnungsgesetz und die Verordnung, mit der das Land die OIB-Richtlinien für verbindlich erklärt.
Die konsolidierte Fassung fügt alle Novellen in einen lesbaren Text zusammen. Sie ist eine Lesehilfe. Maßgeblich ist, was im jeweiligen Gesetzblatt kundgemacht wurde, und im Zweifel schaut man dort nach.
Wie Piloti das RIS nutzt
Piloti beantwortet Fragen aus den neun Landesbauordnungen und dem zugehörigen Landesrecht aus dem RIS und zitiert es, wie ein Bescheid es nennt, etwa „Bauordnung für Wien, § …“. Die Quelle öffnet sich in Piloti an der markierten Stelle, und die Fundstelle wird gegen den Text geprüft, bevor sie erscheint.
Was nicht im RIS steht
Der Bebauungsplan Ihres Grundstücks steht in aller Regel nicht im RIS, sondern bei der Gemeinde oder im Geoportal des Landes. Die OIB-Richtlinien selbst stehen auf der Website des OIB; im RIS steht nur die Bestimmung, die sie verbindlich macht. ÖNORMen stehen weder da noch dort frei zur Verfügung.
So finden Sie die geltende Bauordnung im RIS
- 01
Landesrecht wählen
Unter „Landesrecht konsolidiert“ das Bundesland auswählen, in dem das Projekt steht.
- 02
Gesetz suchen
Nach dem Titel suchen, etwa „Bauordnung für Wien“ oder „NÖ Bauordnung 2014“. Kurztitel und Abkürzung sind die sichersten Suchbegriffe.
- 03
Fassung prüfen
Das Datum der Fassung beachten. Für ein laufendes Verfahren oder einen Bestand kann eine ältere Fassung maßgeblich sein; das RIS zeigt Fassungen zu einem Stichtag.
- 04
Übergangsbestimmungen lesen
Am Ende des Gesetzes steht, ab wann eine Novelle gilt und für welche Verfahren noch das alte Recht anzuwenden ist.
Warum Google hier nicht reicht
Eine Websuche nach einem Paragrafen findet oft Kopien auf Kammer-, Firmen- oder Behördenseiten, und nicht jede davon ist auf dem Stand der letzten Novelle. Ein Paragraf, der vor zwei Novellen richtig war, ist im Akt ein Fehler, der erst im Verfahren auffällt.
Gut zu wissen
Piloti zitiert das Landesrecht in der geltenden Fassung. Für eine ältere Fassung, etwa beim Bestand, schlagen Sie im RIS mit dem Stichtag nach; welche Fassung für Ihr Verfahren gilt, entscheiden die Übergangsbestimmungen.
Häufige Fragen
Was ist das RIS?
Das Rechtsinformationssystem des Bundes, eine vom Bundeskanzleramt betriebene, kostenlose Datenbank unter ris.bka.gv.at. Sie enthält Bundes- und Landesrecht, die Gesetzblätter und die Rechtsprechung der Höchstgerichte.
Ist die Fassung im RIS rechtlich verbindlich?
Die konsolidierte Fassung ist eine Lesehilfe, die alle Novellen zu einem Text zusammenführt. Maßgeblich ist, was im jeweiligen Gesetzblatt kundgemacht wurde. Im Alltag ist die konsolidierte Fassung der richtige Ausgangspunkt, bei einer strittigen Stelle lohnt der Blick ins Gesetzblatt.
Wo finde ich die Bauordnung meines Bundeslandes?
Im RIS unter „Landesrecht konsolidiert“, Bundesland auswählen, nach dem Titel suchen. Die Titel sind nicht einheitlich: In Wien heißt sie Bauordnung für Wien, in der Steiermark Steiermärkisches Baugesetz, in Vorarlberg Baugesetz.
Steht der Bebauungsplan im RIS?
In aller Regel nicht. Bebauungspläne sind Verordnungen der Gemeinde und liegen bei der Gemeinde oder im Geoportal des Landes. Das RIS enthält das Landesgesetz, auf dessen Grundlage sie erlassen werden.
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