Baurecht in den neun Bundesländern
Baurecht ist in Österreich Landesrecht. Piloti arbeitet mit der Bauordnung und den Bautechnikvorschriften des Landes, in dem Ihr Projekt steht.
Baurecht in Wien: Bauordnung für Wien, WBTV 2023 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Wiener Projekt aus der Bauordnung für Wien und der Wiener Bautechnikverordnung 2023, die die OIB-Richtlinien verbindlich macht, jeweils mit geprüfter Fundstelle. Laut OIB-Übersicht gelten in Wien die OIB-Richtlinien 1 bis 6 in der Ausgabe 2023 seit 23.2.2024 (Stand: September 2025), die OIB-Richtlinie 6 Ausgabe 2025 seit 15.7.2026 (Stand: Juli 2026).
Baurecht in Niederösterreich: NÖ Bauordnung 2014 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Projekt in Niederösterreich aus der NÖ Bauordnung 2014 und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle, und liest den Bebauungsplan der Gemeinde, sobald er im Projekt liegt. Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) sind dort die OIB-Richtlinien 1 bis 6 in der Ausgabe 2023 seit 18.3.2025 verbindlich; die OIB-Richtlinie 6 Ausgabe 2025 ist laut Übersicht (Stand: Juli 2026) nicht in Kraft.
Baurecht in Oberösterreich: Oö. Bauordnung 1994 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Projekt in Oberösterreich aus der Oö. Bauordnung 1994 und den OIB-Richtlinien und nennt je Richtlinie die Ausgabe, die dort gilt. Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) sind die OIB-Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe 2023 seit 1.10.2025 verbindlich; für die OIB-Richtlinie 6 weist die Übersicht die Ausgabe 2023 nicht als in Kraft aus, dort gilt in der Regel weiter die Ausgabe 2019.
Baurecht in der Steiermark: Steiermärkisches Baugesetz und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem steirischen Projekt aus dem Steiermärkischen Baugesetz und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle und der Ausgabe, die im Land gilt. Laut OIB-Übersicht hat die Steiermark die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt (Stand: September 2025), auch die RL 6 Ausgabe 2025 ist dort nicht in Kraft (Stand: Juli 2026); es gilt in der Regel weiter die Ausgabe 2019.
Baurecht in Kärnten: Kärntner Bauordnung 1996 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Kärntner Projekt aus der Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996) und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle. Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) sind dort die OIB-Richtlinien 1 bis 6 in der Ausgabe 2023 seit 31.12.2024 verbindlich; die OIB-Richtlinie 6 Ausgabe 2025 ist laut Übersicht (Stand: Juli 2026) in Kärnten nicht in Kraft.
Baurecht in Salzburg: Bautechnikgesetz 2015, Baupolizeigesetz 1997 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Salzburger Projekt aus dem Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (technische Anforderungen) und dem Baupolizeigesetz 1997 (Bewilligung und Bauanzeige) und zitiert je Frage das zuständige Gesetz. Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) hat Salzburg die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt; in Kraft sind die OIB-Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe 2019, für die RL 6 weist die Übersicht keine Ausgabe aus.
Baurecht in Tirol: Tiroler Bauordnung 2022 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Tiroler Projekt aus der Tiroler Bauordnung 2022 und den OIB-Richtlinien und nennt je Anforderung die Ausgabe, die gilt. Laut OIB-Übersicht sind dort seit 16.7.2026 die OIB-Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe 2023 und die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2025 verbindlich; die RL 6 Ausgabe 2023 war in Tirol laut Übersicht nicht in Kraft.
Baurecht in Vorarlberg: Baugesetz und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Vorarlberger Projekt aus dem Baugesetz (Vbg. BauG) und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle und der Ausgabe, die im Land gilt. Laut OIB-Übersicht hat Vorarlberg die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt (Stand: September 2025), und die RL 6 Ausgabe 2025 ist dort ebenfalls nicht in Kraft (Stand: Juli 2026); es gilt in der Regel weiter die Ausgabe 2019.
Baurecht im Burgenland: Burgenländisches Baugesetz 1997 und OIB-Richtlinien
Piloti beantwortet Fragen zu einem Projekt im Burgenland aus dem Burgenländischen Baugesetz 1997 und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle und der Ausgabe, die im Land gilt. Laut OIB-Übersicht hat das Burgenland die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt (Stand: September 2025), und die RL 6 Ausgabe 2025 ist dort ebenfalls nicht in Kraft (Stand: Juli 2026); es gilt in der Regel weiter die Ausgabe 2019.
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