Baurecht in der Steiermark: Steiermärkisches Baugesetz und OIB-Richtlinien
Wer „Bauordnung Steiermark“ sucht, landet beim Steiermärkischen Baugesetz: So heißt das Gesetz im Land. Und wer die neuesten OIB-Richtlinien von der OIB-Website lädt, hat für ein steirisches Projekt laut OIB-Übersicht nicht die Ausgabe, die dort gilt. Piloti zitiert das Gesetz unter seinem Namen und die OIB-Richtlinien in der Ausgabe, die im Land verbindlich ist.
OIB-Stand laut OIB-Übersicht „Inkrafttreten der OIB-Richtlinien“: Ausgabe 2023 Stand September 2025, RL 6 Ausgabe 2025 Stand Juli 2026. Gesetzestext aus dem RIS.
Kurz gesagt
Piloti beantwortet Fragen zu einem steirischen Projekt aus dem Steiermärkischen Baugesetz und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle und der Ausgabe, die im Land gilt. Laut OIB-Übersicht hat die Steiermark die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt (Stand: September 2025), auch die RL 6 Ausgabe 2025 ist dort nicht in Kraft (Stand: Juli 2026); es gilt in der Regel weiter die Ausgabe 2019.
Was in der Steiermark gilt
Für ein steirisches Projekt zieht Piloti diese Quellen heran.
- Steiermärkisches Baugesetz
- Das steirische Gegenstück zur Bauordnung: Bauansuchen und Baubewilligung. Zitiert wird es unter seinem Namen, nicht als „Bauordnung“.
- OIB-Richtlinien
- Laut OIB-Übersicht ist die Ausgabe 2023 in der Steiermark für keine der sechs Richtlinien in Kraft, die RL 6 Ausgabe 2025 ebenso wenig. In Kraft ist die Ausgabe 2019.
- Bundesrecht
- Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Denkmalschutzgesetz und UVP-G gelten neben dem Baugesetz, wo das Projekt sie berührt.
Die neueste Ausgabe ist nicht die geltende
Auf der Website des OIB stehen die Richtlinien in der Ausgabe 2023 und die RL 6 in der Ausgabe 2025. Für ein Projekt in der Steiermark sind das laut OIB-Übersicht nicht die verbindlichen Texte: Dort gilt die Ausgabe 2019, solange das Land keine neuere für verbindlich erklärt. Ein Wert, der zwischen den Ausgaben geändert wurde, ist in einem steirischen Einreichplan dann schlicht falsch zitiert.
Piloti zitiert die OIB-Richtlinien mit Ausgabe und nennt für ein steirisches Projekt die, die dort laut OIB-Übersicht gilt. So geht eine Anforderung mit der Fundstelle in Plan oder Bericht, die im Land verbindlich ist.
Die OIB-Richtlinien 2027 werden vorbereitet. Wann die Steiermark welche Ausgabe übernimmt, sagt die Verordnung des Landes, nicht die OIB-Website.
So beantwortet Piloti eine Frage zu einem steirischen Projekt
- 01
Land festhalten
Steht das Bundesland nicht im Projekt, fragt Piloti einmal. Mit „Steiermark“ als bestätigter Tatsache im Projektgedächtnis fragt es beim nächsten Mal nicht wieder.
- 02
Gesetz und Richtlinie trennen
Was das Baugesetz regelt, belegt Piloti mit „Steiermärkisches Baugesetz, § …“. Was an einer OIB-Richtlinie hängt, mit Punkt und Ausgabe.
- 03
Prüfen und öffnen
Jede Fundstelle wird vor dem Anzeigen gegen den Quelltext geprüft. Die Stelle im Baugesetz öffnet Piloti aus dem RIS, markiert.
Gut zu wissen
Bewilligt wird bei der Baubehörde der Gemeinde, die Verantwortung für den Entwurf bleibt beim Büro. Piloti nennt jede Quelle mit Ausgabe und Fundstelle und den OIB-Stand laut OIB-Übersicht; Ausnahmen und Übergangsregeln stehen in der Verordnung des Landes, auf die es verweist. Fehlt eine entscheidende Angabe, fragt es nach.
Häufige Fragen
Welche OIB-Richtlinien gelten in der Steiermark?
Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) hat die Steiermark die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt; die RL 6 Ausgabe 2025 ist dort laut Übersicht (Stand: Juli 2026) ebenfalls nicht in Kraft. In Kraft sind die OIB-Richtlinien 2019. Ausnahmen und Übergangsregeln stehen im Landesrecht.
Wo finde ich das Steiermärkische Baugesetz im Volltext?
Im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), kostenlos und in der geltenden Fassung. Wer dort nach „Bauordnung Steiermark“ sucht, findet es unter „Steiermärkisches Baugesetz“. Piloti öffnet zitierte Stellen direkt aus dem RIS.
Kann Piloti Fragen zum Steiermärkischen Baugesetz beantworten?
Ja, mit Fundstelle aus dem Baugesetz und den OIB-Richtlinien, geprüft gegen den Quelltext, bevor sie erscheint. Bei OIB-Anforderungen nennt Piloti die Ausgabe, die in der Steiermark laut OIB-Übersicht gilt: 2019.
Gibt es eine „Steiermärkische Bauordnung“?
Das Gesetz, das in anderen Ländern Bauordnung heißt, heißt in der Steiermark Steiermärkisches Baugesetz. Wer im Einreichplan oder im Aktenvermerk zitiert, verwendet diesen Namen. Piloti zitiert es so.
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