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Was ist ein Aufenthaltsraum?

Ob ein Raum Aufenthaltsraum ist, entscheidet, was er können muss: Raumhöhe, Belichtung, Lüftung. Die Einordnung kommt deshalb vor jeder Anforderung, und genau dort wird am häufigsten abgekürzt. Piloti klärt die Einordnung zuerst und erst dann die Anforderung.

Kurz gesagt

Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum längeren Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, etwa Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume; die Anforderungen an ihn, etwa an Raumhöhe, Belichtung und Lüftung, stehen in der OIB-Richtlinie 3 in der Ausgabe, die das Bundesland für verbindlich erklärt hat. Piloti klärt zuerst, ob ein Raum Aufenthaltsraum ist, und dann, was er erfüllen muss.

Mit einer echten Frage testenStand: September 2026

Was der Begriff meint

Der Begriff unterscheidet Räume, in denen sich Menschen länger aufhalten, von Räumen, die sie nur kurz betreten. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Büros und Besprechungsräume sind typische Aufenthaltsräume. Bad, WC, Abstellraum, Gang und Stiegenhaus sind es in der Regel nicht.

Definiert wird der Begriff in den OIB-Begriffsbestimmungen, die Anforderungen stehen in der OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“. Welche Ausgabe gilt, entscheidet das Bundesland; manche Bauordnungen und Bautechnikverordnungen ergänzen eigene Regeln. Lesen Sie Definition und Anforderung deshalb immer in der Fassung Ihres Landes.

Wie Piloti dabei hilft

Die Arbeitsweise „Hygiene“ klärt zuerst, ob ein Raum nach der OIB-Richtlinie 3 ein Aufenthaltsraum ist, und erst dann, was er erfüllen muss, mit Fundstelle bis auf den Punkt. Fehlt die Nutzung des Raums, fragt Piloti danach. Bei einem Umbau stuft die Arbeitsweise „Bestand“ zuerst das Vorhaben ein.

Was an der Einordnung hängt

  • Raumhöhe: Die OIB-Richtlinie 3 legt eine lichte Raumhöhe für Aufenthaltsräume fest, mit Regeln für Dachschrägen.
  • Belichtung und Sichtverbindung: Aufenthaltsräume brauchen Tageslicht über Fenster in bestimmter Größe im Verhältnis zur Raumfläche.
  • Lüftung: natürliche oder mechanische Lüftung nach den Vorgaben der Richtlinie.
  • Die konkreten Werte stehen in der Richtlinie in der Fassung Ihres Landes. Wir nennen sie hier bewusst nicht, weil sie je nach Ausgabe und Raumsituation anders zu lesen sind.

Wo es in der Praxis strittig wird

Der Dachausbau mit niedrigen Drempeln, das Souterrain am Hang, das Büro im Keller, die Wohnküche, die Galerie, das Homeoffice im ehemaligen Abstellraum: In all diesen Fällen hängt an der Frage „Aufenthaltsraum oder nicht?“ die ganze weitere Planung.

Im Bestand kommt dazu, dass eine Nutzungsänderung einen Raum zum Aufenthaltsraum machen kann, der die Anforderungen nie erfüllen musste. Dann ist zuerst zu klären, ob das Vorhaben als Nutzungsänderung gilt und welche Anforderungen für den Bestand gelten.

Gut zu wissen

Belichtungsflächen und Raumhöhen nimmt Piloti aus Ihrer Planung; es sagt, welche Anforderung gilt und welcher Wert dafür gebraucht wird. Die Verantwortung für den Entwurf bleibt beim Büro.

Häufige Fragen

Was ist ein Aufenthaltsraum laut OIB?

Ein Raum, der zum längeren Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, etwa zum Wohnen, Schlafen oder Arbeiten. Der Begriff steht in den OIB-Begriffsbestimmungen, die Anforderungen in der OIB-Richtlinie 3, jeweils in der Ausgabe, die im Bundesland gilt.

Ist eine Küche ein Aufenthaltsraum?

Das hängt von Größe und Nutzung ab. Eine Wohnküche, in der man sich länger aufhält, wird meist als Aufenthaltsraum behandelt; eine kleine Kochnische eher nicht. Maßgeblich sind die Definition in der Fassung Ihres Landes und die Nutzung im Plan.

Darf ein Kellerraum ein Aufenthaltsraum sein?

Grundsätzlich ja, wenn er die Anforderungen der OIB-Richtlinie 3 erfüllt, vor allem an Raumhöhe, Belichtung und Lüftung. Im Souterrain oder am Hang ist das oft erreichbar, im tiefen Keller selten.

Welche Raumhöhe braucht ein Aufenthaltsraum?

Die Mindesthöhe steht in der OIB-Richtlinie 3, mit eigenen Regeln für Räume unter Dachschrägen. Maßgeblich ist die Ausgabe, die Ihr Bundesland für verbindlich erklärt hat, samt allfälliger Abweichungen im Landesrecht.