U-Wert, HWB und Schallschutz: Was die OIB-Richtlinien 5 und 6 verlangen
Piloti nennt jeden Grenzwert mit dem Bauteil und der Lage, für die er gilt, beim Schallschutz mit der Paarung der Nutzungen, und stellt Ihre U-Werte in einer Prüftabelle dagegen, Zeile für Zeile.
Kurz gesagt
U-Wert-Anforderungen stehen in der OIB-Richtlinie 6 und gelten je Bauteil und Lage, etwa gegen Außenluft, Erdreich oder einen unbeheizten Raum; Schallschutz regelt die OIB-Richtlinie 5 für Bauteile zwischen zwei Nutzungseinheiten. Piloti klärt Ausgabe und Neubau oder Bestand, zitiert den Grenzwert bis zum Punkt und prüft Ihre Werte als Tabelle mit Ergebnis je Bauteil.
Was Piloti liefert
- U-Werte als Prüftabelle
- Eine Zeile je Bauteil der Hülle: Istwert, Grenzwert mit ≤, Quelle, Ergebnis.
- Den HWB als Kennzahl
- Ein gegebener Wert gegen den Grenzwert, mit der Energieeffizienzklasse benannt.
- Schallschutz je Paarung
- Eine Prüftabelle mit der Paarung in der ersten Spalte, etwa Wohnung zu Wohnung oder Wohnung zu Geschäftslokal.
- Neubau und Bestand nebeneinander
- Wo beides in Frage kommt, stehen die Anforderungen als Tabs nebeneinander, bis das Vorhaben eingeordnet ist.
Warum die Zahl ohne Bauteil nichts sagt
Ein U-Wert-Grenzwert hängt am Bauteil und daran, woran das Bauteil grenzt. Dieselbe Wand hat gegen Außenluft eine andere Anforderung als gegen einen unbeheizten Keller. Wer die Zahl ohne Bauteil und Lage weitergibt, riskiert, dass sie am falschen Bauteil angewandt wird. Beim Schallschutz ist es die Paarung: Die Werte gelten für ein Bauteil zwischen zwei bestimmten Nutzungseinheiten, und die Paarung entscheidet den Wert.
Die Ausgabe ist hier besonders beweglich. Die OIB-Richtlinie 6 gibt es in einer Ausgabe 2025, beschlossen am 29. August 2025. Laut OIB-Übersicht (Stand Juli 2026) gilt sie in Wien seit 15. Juli 2026 und in Tirol seit 16. Juli 2026, in den übrigen Ländern noch nicht. Die Ausgabe 2023 der Richtlinie 6 war laut OIB-Übersicht (Stand September 2025) in Wien, Niederösterreich und Kärnten verbindlich; anderswo gilt in der Regel noch die Ausgabe 2019. Maßgeblich sind die Übergangsregeln des Landes.
Und der größte Teil dieser Fragen betrifft Sanierung. Bestand, Zubau und größere Renovierung holen andere Anforderungen als Neubau, und eine Neubau-Anforderung auf eine Sanierung gelegt ist die typische falsche Antwort.
So arbeitet Piloti die Frage durch
- 01
Neubau oder Bestand klären
Steht es im Projekt, arbeitet Piloti darunter. Fehlt es und macht es einen Unterschied, ist das die eine Frage, und sie kommt, bevor eine Neubau-Anforderung zitiert wird.
- 02
Die Ausgabe im Land festhalten
Piloti nennt die Fassung der Richtlinie, die im Bundesland verbindlich ist, und zitiert bis zum Punkt.
- 03
Bauteil und Lage zuordnen
Jede Anforderung erscheint mit dem Bauteil und seiner Lage, beim Schallschutz mit der Paarung der Nutzungseinheiten.
- 04
Gegebene Werte gegenüberstellen
Nennen Sie einen U-Wert aus Ihrem Bauteilkatalog oder einen HWB aus dem Energieausweis, stellt Piloti ihn der Anforderung gegenüber, mit Ergebnis je Zeile.
Was Piloti von Ihnen braucht
- Das Bundesland, und ob Neubau, Zubau oder Sanierung.
- Die Bauteile mit ihrer Lage, und ihre U-Werte, wenn es sie schon gibt, etwa als Excel-Tabelle.
- Für eine HWB-Frage: den Energieausweis oder den gerechneten Wert.
- Für den Schallschutz: die Nutzungen auf beiden Seiten des Bauteils.
Gut zu wissen
Einen Heizwärmebedarf berechnet Piloti nicht; es sagt, welche Anforderung gilt und wie ein Wert aus Ihrem Energieausweis dazu steht. Energieausweis und Schallschutznachweis bleiben bei der Bauphysik. Verweist eine Richtlinie auf eine Norm, nennt Piloti sie, und den Normtext schlagen Sie in Ihrer Lizenz nach.
Häufige Fragen
Welche U-Werte verlangt die OIB-Richtlinie 6?
Die Richtlinie legt Höchstwerte je Bauteil und Lage fest, für Neubau und für größere Renovierung. Welche Tabelle gilt, hängt von der Ausgabe ab, die Ihr Bundesland verbindlich erklärt hat. Piloti nennt den Wert mit Bauteil, Lage und Fundstelle bis zum Punkt.
Gilt die OIB-Richtlinie 6 Ausgabe 2025 schon?
Laut OIB-Übersicht (Stand Juli 2026) in Wien seit 15. Juli 2026 und in Tirol seit 16. Juli 2026, in den übrigen Ländern noch nicht. Dort gilt die Ausgabe 2023 oder 2019, je nachdem, was das Land erklärt hat. Übergangsregeln stehen in der Bautechnikvorschrift des Landes.
Kann Piloti den HWB berechnen?
Den HWB rechnet Ihre Bauphysik-Software für den Energieausweis. Piloti nennt die Anforderung mit Fundstelle, stellt den gerechneten HWB dem Grenzwert gegenüber und benennt die Energieeffizienzklasse.
Wo stehen die Schallschutzanforderungen?
In der OIB-Richtlinie 5, in der Ausgabe, die Ihr Land erklärt hat. Die Werte gelten für Bauteile zwischen zwei bestimmten Nutzungen, deshalb gehört die Paarung in die Antwort. Wo die Richtlinie auf Normen verweist, nennt Piloti sie.